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Update vom Februar 2026

Eine aktuelle Studie (2024) aus Schweden lässt aufhorchen. Die 5. Mobilfunkgeneration (5G) verursacht bei Menschen, die im Umkreis eines Antennenstandorts von 3 – 538 m leben, gesundheitliche Probleme. Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsprobleme sind Auswirkungen.

Zudem, sehr wichtig ist ein aktueller neuer Schweizer Gesetzesentwurf, der das Einsprache-Recht gegen die Erzeugung von elektromagnetischen Strahlung, also zum Beispiel von Mobilfunk oder Wifi, abschaffen will. Bis am 31. März kann man sich dazu äussern und Einfluss nehmen. Diese Seite von Schutz vor Strahlung informiert sie ausführlicher darüber.

Das 5G-Mobilfunkanlage-Neubaugesuch von an der Oberen Schöntalstrasse 21/23 wurde zurückgezogen (Protokolldatum: 2.12.2025), vor allem da dieser Standort im Geltungsbereich eines überkommunalen Inventars betreffend Denkmalpflege liegt und -, da unser Verein dagegen vorging im Rahmen des Antrages betreffend Zustellung des Baurechtsentscheides. Verlangen Sie bei einem 5G-Baugesuch bei Ihrer Gemeinde den Baurechtsentscheid. Ihre Mühe kann sich lohnen, wie ebenfalls Betroffene in Seen dies im Oktober – vorzeigten: Das 5G-Baugesuch für an der Grünmattstr. 34 wurde, dank ihren Einwänden, von der Swisscom zurückgezogen.

Und beachten Sie bitte weiterhin unseren ausführlichen Landboten-Beitrag vom 4. Juni.

Dank unserem tollen Bundesgerichtserfolg sind vor allem am 22. August und eine Woche später in Winterthur viele Baugesuche für die nachträgliche Bewilligung von 5G-Bagatelländerungen und Korrekturfaktor sowie Anpassung an die Vollzugsempfehlung 2024 im ordentlichen Verfahren veröffentlich worden. Auch am 10. Oktober war wieder solch ein Baugesuch ausgeschrieben: für am Grünauweg 41.1/Zürcherstrasse/Autobahn A1.

Und folgende Punkte sollten betreffend Mobilfunk-, WIFIs- und Satelliten (etc.)-Bestrahlungen verbessert werden:

  1. Neue Mobilfunkantennen-Baugesuche sollten unserer Meinung nach nicht nur öffentlich ausgeschrieben werden, sondern im Umkreis bis zu 100 Metern den Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem sollte die erste Rekursfrist von 20 Tagen auf 60 angehoben werden. Ist eine Anlage einmal installiert und in Betrieb, kann sie nicht mehr angefochten werden.
  2. OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung: z.B. ein Schlafzimmer) dürfen durch fremde WIFIs, den Mobilfunk und durch Satelliten (etc.) nicht bestrahlt werden, wenn die Eigentümer oder Mieter es nicht wollen. Somit müssen sie durch den Verursacher isoliert werden. Zumindest dieser Punkt tut auch das Risiko einer unkontrollierten Selbstständigkeit der künstlichen Intelligenz minimal einschränken.
  3. Zudem, als OMEN (siehe oben) mit vorsorglicheren Grenzwerten sollten neu ebenfalls z.B. Sitzplätze, Balkone, Terrassen, Sportanlagen und Pausenplätze gelten.
  4. Tiere (z.B. Insekten) werden von der eidgenössischen Strahlengesetzgebung gleich beschützt oder behandelt, wie wir Menschen. Dies ist sicherlich inkorrekt; denn wir vertragen mehr Belastungen als viele Tiere. Deshalb müssen die entsprechenden Paragraphen für die Tiere verschärft werden. Dies wird zur Folge haben, dass der flächendeckende Mobilfunk weniger strahlen und belasten darf.
  5. Es sollte Naturschutzgebiete geben, die keinen Mobilfunkabdeckungen ausgeliefert sind; evtl. auch nicht durch Satelliten (etc.).
  6. Die Grenzwerteinhaltungs-Abnahmekontrollen bei einer neuen Mobilfunkanlage passieren lediglich 1x innert 2 bis 6 Monaten. Diese müssten doch sofort (oder innert 5 Tagen) und – für z.B. 2 Monate permanent passieren. Nicht? Und dann z.B. alle 3 Monate wieder über jeweils 5 Tage (unregelmässig). Es darf nicht sein, dass nach der einmaligen Abnahmekontrolle die Mobilfunkbetreiber selber – deren Belastungen den Behörden mitteilen. So, wie es leider derzeit (noch) ist! Das ist so,
    als würden Autofahrer selber der Polizei mitteilen, wie schnell sie fahren oder fuhren!
  7. Es darf nicht mehr sein, dass die Gerichte sagen dürfen, dass technische Eingaben schliesslich im Vollzug von den Behörden überprüft werden müssen, und es keine Sache der Gerichte ist, jene Korrektheiten zu überprüfen. Die Gerichte müssen zu den im Rahmen des Baugesuches eingereichten technischen Berechnungen und Werten Stellung beziehen, falls diese von einem Kläger widerlegt werden.
  8. Jede Gemeinde sollte selber entscheiden dürfen, ob sie flächendeckende Mobilfunkbestrahlungen haben möchte oder nicht; evtl. auch durch Satelliten (etc.).
  9. Das grösste Problem, dass wir in der Schweiz generell (nicht nur betreffend Mobilfunk) haben, ist folgendes:

In der Bundesverfassung steht:

Art. 11 Abs. 2 USG:

«Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.»

Die Relativierung «als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist» ist nicht effektiv vorsorglich. Denn somit bestimmen die Technik und Wirtschaft.

Dies entspricht für uns viel zu wenig dem Art. 1 Abs. 2 USG, wie auch nicht der Bundesverfassung Artikel 10 Absatz 2, Artikel 11 Absatz 1,  Artikel 13 Absatz 1, Artikel 74 und Artikel 78 Absatz 4.

Es müsste heissen: «als dies nicht schädlich oder lästig werden könnte und technisch und betrieblich möglich ist.» Im Rahmen von Vorsorgefragen hat die Wirtschaftlichkeitsfrage nichts zu suchen.

Und Artikel 12 Absatz 1 ergänzt: „Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest,“

und Absatz 2: „Er berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.“

Das sollte angepasst werden! Es könnte z.B. heissen:

„… und sorgt dafür, dass diese in ihren OMEN und auch alternativen öffentlichen Innenräumen keinen elektromagnetischen Bestrahlungen ausgesetzt sind.“

So würden wie beim Thema Rauchen – endlich elektrosmogfreie Räume Tatsache!

Der Weiterzug unseres Präsidenten ans Verwaltungsgericht betr. der neugeplanten 5G-Mobilfunkantennen auf dem Brühlbergturm war erfolgreich! Das Gericht rügte mit seinem Urteil vom 13. März, dass die kantonale Gesamtverfügung an einem schweren Mangel litt (fehlende raumplanungsrechtliche Bewilligungsfähigkeit bzw. keine Auseinandersetzung damit, insb. mit Blick auf die Standortgebundenheit).

Dies bedeutet vielleicht, dass 5G-Mobilfunkantennen nicht mehr in Waldgebieten eingesetzt werden dürfen!!; denn sie beeinträchtigen den Lebensraum von Insekten und Vögeln zu sehr.

Uns dünkt es ebenfalls wichtig, betreffend Urteil festzuhalten, dass dieser zweite Rekurs über 1.5 Jahre lang andauerte. Zudem ist das Gericht überhaupt nicht auf
die vorgebrachten Rekursargumente betr. dem Insekten- und Vögelschwund eingegangen.
Das enttäuscht uns, denn wir sind davon überzeugt, dass unsere wissenschaftliche
Argumente jetzt zu: Mobilfunkantennen down führen müssten; oder zumindest nicht
weitere Anlagen in Betrieb genommen werden dürften.


Daher überlegten wir uns sehr gut, trotz dem Obsiegen dieses Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Unser Rechtsberater riet uns davon ab, weil das Bundesgericht auf die Beschwerde gar nicht eintreten würde: „Sie haben ja obsiegt, zudem handelt es sich um einen Zwischenentscheid, und es liegt kein nicht wiedergutzumachender Nachteil vor, siehe dazu: BGE 149 II 170).“
Schwer fällt es uns mit Datum vom 25.04. diesen Rat zu befolgen und damit weiter abwarten und später wieder argumentieren und hoffen zu müssen: für unser sehr sehr wichtiges Biodiversitätsanliegen.

Ihre wichtige Spende dafür – erreicht uns mittels „Twint an 078 687 37 78“ oder IBAN „CH93 0840 1000 0650 6634 0“ lautend auf Smarte Funk und Glasfaser, Brühlbergstrasse 8, 8400 Winterthur. Vielen Dank.

Die im Frühling 2024 neu erschienene BEEFI-Studie (Biological Effects of Electromagnetic Fields on Insects, Metaanalyse) zeigt erneut; dass die Mobilfunk­strahlung, wie sie im Alltag vorkommt, zu Schäden bei Insekten führen kann.

Und unser toller und sehr mühsam erwarbeiteter Bundesgerichtserfolg führte inkonsequenterweise – leider nicht zu den Demontagen der illegal montierten 5G Anlagen. Die ersten nachträglichen Baugesuche wurden am 14. Februar öffentlich ausgeschrieben. Die zweiten und dritten Tranchen erfolgten am 7. und 14. März, etc..
Das Bundesgericht wollte nicht selber auf den konkreten Demontageantrag eingehen;
sondern überliess diese Frage dem Winterthurer Bauausschuss. Dieser – missachtet
nun die Konsequenz des sehr mühsam erarbeiteten und schliesslich (erst bei der
allerletzten juristischen eidg. Instanz) erfolgreichen Rekurses. … !
Der Landbote berichtete am 29. Oktober 2024 darüber.

Dunja Roshard bietet gegen Beschwerden umfassende Lösungen an (für Menschen und ihr Umfeld): Nicht nur Schutz vor Elektrosmog, sondern auch das Immunsystem wird z.B. durch ihre Ernährungsberatung unterstützt, etc.). Sie arbeitet(e) im Bereich Quantenphysik sowie Kybernetik, mit Heilzahlen, Heilige Geometrie und vielen weiteren altvergessene Hilfsmitteln, die dem Menschen helfen sein Immunsystem zu aktivieren, die Lebensenergie zu erhöhen. Unter anderem hilft die Frequenzarbeit Coviderkrankten wieder zu Kräften zu kommen. Dieses Naturgesetz kann auch bei Tieren oder für den Garten angewandt werden. Es bietet einen unglaublich grossen Bereich, um Lösungen für unzählige Situationen zu ermöglichen: Keine statische – sondern dynamische messbare Lösungen für disharmonische Situationen.

Ein aktueller Dokumentarfilm (Maturarbeit 11/2024, Kantonsschule Wohlen AG) von Xenia Abegg über die Auswirkungen von Elektrosmog auf Menschen und Tieren lässt aufhorchen! Unter diesem Link können Sie ihn aufrufen.

Zudem, anfangs September wurde in den Schweizer Medien darüber berichtet, dass sich über zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung müde und erschöpft fühlt. Die Belastungen des Mobilfunkes können bei Menschen zumindest oxidativen Stress (eine chemische Reaktion) verursachen, welcher eben zu diesen Symptomen – oder z.B. Entzündungen – führen kann.

Und beachten Sie bitte ebenfalls diese eindeutig belastende Zusammenfassung der aktuellen Neuenburger Mobilfunk- und Insekten- resp. Arthropodenstudie. Das sind wirbellose Tiere wie: eben Insekten, Spinnen, Tausendfüsser, etc.. Weiter unten können Sie mehr darüber entdecken.

Mehrere zwischen 2022 und 2024 veröffentlichte Studien unterstreichen die von der 5G-Technologie ausgehenden Gesundheitsrisiken. Mit diesem Link zu UNCUT-NEWS können Sie deren Beitrag mit den Angaben der Studienquellen aufrufen. Differenzieren Sie dabei bitte zwischen Fake- und wahren News. Wir wollen keine Verschwörungstheorien verbreiten – sondern möglichst sachlich korrekte.

Im Weiteren, an unserer GV vom 30. Januar 2024 schlossen wir, seit der Gründung im Januar 2020, den Namensänderungsprozess ab. Wir heissen seit dann: Smarte Funk und Glasfaser. (ab 2022: Smarte Funk und Glasfaser – statt 5G und 2020: Stopp 5G in Winterthur!), denn unsere Vision und Mission ist nicht grundsätzlich gegen den Mobilfunk und gegen WIFIs. Wir stehen für vorsorglichere Strahlenbelastungen ein, womit der Mobilfunk weiterhin florieren dürfte, jedoch anders und – nachhaltiger (eben weniger schädlich und – mit geringerem Stromverbrauch).

Zurück zur Mobilfunk- und Insektenfrage:

Das neuere Schweizer Produkt NOPIXGO beweist und bestätigt die Schädlichkeit relativ einfach – von hochfrequenten (HF) elektromagnetischen Feldern auf Insekten – und vor allem die Nicht-Einhaltung der Bundesverfassung und des Umweltschutzgesetzes durch den flächendeckenden und/oder aufgezwungenen Mobilfunk.

Zudem, der Nopixgo-Test eines Bloggers zeigt auf, dass dieses Produkt und hochfrequente elektromagnetische Strahlen (HF) den Lebensraum von Mücken stört.

Und am 5. November 2020 schrieb der Landbote über das unerklärliche Insektensterben im Amazonasgebiet (nördlich von Manaus, Brasilien, siehe diesen Link).

In jenem Waldgebiet gibt es keine neueren landwirtschaftlichen Monokulturen, Lichtverschmutzung oder Einsatz von Pestiziden. Doch es gibt immer mehr Mobilfunk; siehe diverse Anbieter unter diesem Link.

Und beachten Sie bitte auch – dieses Youtubefilmchen, welches in Amerika sterbende Bienen bei einer 5G Antenne zeigt.

30 Jahre Mobilfunk = 80 % weniger Insekten!
Diese Korrelation ist damit nun «endlich» – wissenschaftlich relevant bestätigt.

In unseren Bergen hat grösseres Insektensterben erst in den letzten Jahren begonnen, wie auch der Mobilfunk in den letzten Jahren dort gross ausgebaut wurde. Der Insektenschwund in unseren Bergen korreliert damit ebenfalls – wissenschaftlich relevant – mit dem Mobilfunk.

Wir finden, dass die Eidgenossenschaft nun dringend:

– effektiv klärende Labor- und weitere spezifische Fall- resp. Arthropodenfeldstudien angehen sollte

– schädliche Mobilfunkbelastungen auf Insekten innerhalb der NISV-Regulierungen (NISV = Nicht-ionisierende Strahlenverodnung) feststellen sollte, und somit:

sie zumindest nun vorsorglich die Strahlengrenzwerte reduzieren muss, oder generell

auf die flächendeckende Mobilfunkbestrahlung verzichtet werden sollte.

Welche Konsequenzen hat diese Studie nun effektiv? Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Und unter diesem Link sind weitere neuere Studien aufrufbar, die Risiken der nicht-ionisierenden Mobilfunk-Strahlung nachweisen, welche das eidg. BAFU (Bundesamt für Umwelt) bei seiner Vernehmlassung vom 20. Juni 2022 noch nicht berücksichtigen konnte.
 
Auf jener Internetseite findet sich auch einen Gesamtüberblick über die aktuelle Studienlage, etc., inkl. Belege für ein Gesundheitsrisiko durch Hochfrequenzstrahlung bei Menschen, die in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen leben.

Balmori A (2022): Diese Übersichtsarbeit gibt einen aktuellen vollständigen Überblick über die wissenschaftliche Literatur zur Wirkung von Mobilfunkantennen auf den Menschen. Von den 38 Arbeiten – die meisten hatten 900 und 1800 MHz untersucht – fanden 28 (73,6 %) Wirkungen: Mikrowellen-Krankheit 73,9 % (17 von 23), Krebs 76,9 % (10 von 13) und Veränderungen der biochemischen Parameter 75,0 % (6 von 8).

Die dort ebenfalls z.B. erwähnte Studie von Dasgupta et al. (2022) zeigt Störungen wichtiger biochemischer Prozesse während der neuronalen Entwicklung durch die 5G-Strahlung von 3,5 GHz. Und Echchgadda et al. (2022, 3,0 GHz) weisen nach, dass die Erregbarkeit der embryonalen Hippocampuszellen auf nicht-thermische Weise verändert war. Die Studie von Pooam et al. (2022, 1,8 GHz) zeigt Veränderungen bei ROS (reaktive Sauerstoffspezies) und der Signalgebung, und Guo et al. (2022) untersuchten die Auswirkungen von THz-Frequenzen auf die Ionenkanäle von Nervenzellen.

Eine weitere belastende aktuelle Studie (= Evidenz) ist sogar eidgenössisch. Mit der Newsletter-Ausgabe vom Januar hat die BERENIS (Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung; nicht-ionisierend bedeutet: nicht zellteilend, wie es elektromagnetische Felder (EMF) bis zu einer gewissen Intensität sind: nicht-zellteilend – z.B. die Mobilfunkstrahlen bis zu unseren nationalen Anlagengrenzwerten) bestätigt, dass die Mehrzahl von relevanten Tierstudien und mehr als die Hälfte der relevanten Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF (HF = hochfrequente) und NF-EMF (NF = niederfrequente) geben. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken; SAR ist die Abkürzung für die spezifische Absorptionsrate und ein Mass für die Absorption von elektromagnetischen Feldern in einem Material. Sie führt stets zu dessen Erwärmung), auch im Bereich der schon länger geltenden Anlagegrenzwerten. Zudem zeigen die Studien, dass junge oder auch ältere Individuen weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können. Weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen seien notwendig, um diese Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen.

Daher sind – aufgrund dieser neuen und noch belastenderen Ausgangslagen, des flächendeckenden Insektensterbens und des Vorsorgeprinzipes – neue oder laufende Baugesuche und Baubewilligungen von Mobilfunkantennenanlagen, vor allem mit der neuen 5G-Technologie mit wissenschaftlich relevant unbekannten langfristigen Folgen, zu sistieren oder aufzuheben.

Zudem, bis Mitte Dezember 2022 hatten wir stets versucht, verständnisvoll mit dem Landboten zu sein. Dies konnten wir dann in prominenten Fällen nicht mehr sein: aufgrund ihrer unfairen und vor allem täuschenden Artikeln vom 26. sowie 7. November 2022 (siehe weiter unten), und – da unsere Leserbriefwünsche vom 7. November abgewiesen wurden. *Unsere diesbezügliche Gegendarstellung zum Landboten deckt Manipulationen, Unwahrheiten und weitere relevante Informationen auf. *Sie verweist auf folgende Dokumente: Landbote 26. November 2022, Landbote 7. November 2022 und Ktipp 20. Oktober 2021.

Städtische Mobilfunkpetition konstruktiv und bedenklich beantwortet.
Der Stadtrat hat auf die im Sommer von den Vereinen Ohne 5G (IG Seen) und Stopp 5G in Winterthur! eingereichte Mobilfunkpetition ausführlich geantwortet. Das Ziel war vor allem, dass Anwohner von u.a. geplanten Mobilfunkanlagen ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Sämtliche Petitionsanliegen wurden zurückgewiesen. Ein Mitbestimmungsrecht von Betroffenen würde dazu führen, dass der Ausbau der gefragten Mobilfunkinfrastruktur nicht möglich sei. Mehr als 321 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger hatten die Petition unterzeichnet.
 
Alarm !!: Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2021 beschlossen:
Leistungsverstärkung und Grenzwertüberschreitung
bei adaptiven 5G-Antennen in Ihrer Nähe und Gemeinde!

War in Ihrer Umgebung seit 2019 ein Umbau- oder Neubau einer 5G-Antenne geplant? Wurde sie bewilligt? Wenn ja, dann soll sie ab dem 1. Januar 2022 ohne Baugesuch mit bis zu 10x mehr Leistung als bewilligt senden. Damit müssen Sie mit einer regelmässigen Überschreitung der Grenzwerte rechnen!

Dies verletzt geltendes Recht mehrfach: Erstens braucht jede Verstärkung der Antenne eine Baubewilligung. Zweitens sind Grenzwertüberschreitungen eine Gefahr für die Gesundheit und somit unzulässig.

Sobald Sie der Gemeinde und eventuell dem Kanton schreiben, dass Sie ein Baubewilligungsverfahren für die Verstärkung von Antennen in Ihrer Umgebung wünschen, muss ein solches durchgeführt werden. Ab diesem Moment muss das Vorhaben gestoppt werden.

Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Gemeinde! 
Am besten noch heute. 

Schutz vor Strahlung hat für Sie 1. einen Brief (mit 2. einer Hilfestellung) an die Gemeinde vorbereitet (siehe die zwei fettgeschriebenen Links). Diese Schreiben verursachen für Sie keine Kosten; doch sie können Ihnen und den betroffenen Personen sehr viel nützen.

Am 1. Juni 2021 berichtete der Teletop über unser städtisches Engagement. Via diesem Link können Sie diesen Beitrag gerne anschauen.

Zudem, wussten Sie, dass die Mehrzahl der Schweizer Frauen und viele andere wichtige Menschen gegen einen flächendeckenden und aufgezwungen Betrieb des stärker belastenden 5Gs sind? Da die 5G-Technologie aus gleicher Distanz wie z.B. das 3 oder 4G gesundheitlich schädlicher ist und stärkerer Stromeinsatz leisten muss? Mehr dazu finden Sie unter unserem Umfrage-Menupunkt und spezifisch – bei unserer eigen durchgeführten Umfrage vom letztjährigen Sommer.

Auch möchten wir die Gelgenheit nützen, und Sie auf zwei wichtige Tatsachen oder Punkte aufmerksam machen:

  1. Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Mobilfunk oder gegen das WIFI, sondern gegen deren schädlichen und lästigen Auswirkungen, wie auch gegen aufgezwungene und verschwenderische Belastungen (gesundheitliche und Stromverbrauch: siehe in der Oekoskop Ausgabe 1/2021 ab Seite 21 der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz), die man nicht will. Es gibt Lösungen, die diesen wichtigen Punkten gerecht werden und sogar mehr Business generieren. So war und ist es beim Tabakrauch nach Jahrzehnten möglich und schon seit langem – nötig oder Gesetz. Und wussten Sie, dass 5G nicht nur adaptiv ist, sondern auch permanente Grundbestrahlung hat? Zudem, aus gleicher Distanz wie 3 oder 4G muss 5G stärker strahlen, um z.B. Wände durchringen zu können. … .

    Fast alle grossen Schweizer Medien (z.B. die NZZ und die SRF-Medien) lobbyieren grössenteils für die Mobilfunkindustrie. Dies tun sie vor allem, indem sie

    A: (neue) wissenschaftlich relevante mobilfunk-belastende Arbeiten oft nicht (oder nicht grösser) veröffentlichen.

    Doch B: sie veröffentlichen viel mehr fürsprechende oder unterstützende 5G- und Mobilfunkbeiträge, bei denen sie aber sachlich kritische Kommentare oder Aussagen nicht zulassen resp. nicht veröffentlichen

    oder C: indem sie es zulassen, dass auf kritische oder vorsorgliche Beitragsfragen (Kommentare dazu), viele despektierliche und beleidigende Gegenkommentare veröffentlicht werden.

    Diese 3 gezielten Taktiken manipulieren die öffentliche Meinungsbildung in einem Umfang, welcher ebenfalls gross skandalös ist.

Und diese unfairen und ungerechten Manipulationen beschneiden unser gutes Schweizer Recht auf freie Meinungsäusserung und die effektive Qualität resp. Freiheit der Schweizer Medien.

Ein noch grösserer und aktuellerer PRO-5G-Beitrag ist vom ARD und 24. April (5G – Revolution oder Gefahr?). Diese Quarkssendung schiesst dabei den Vogel ab! Denn dabei wird sogar eine 4. Taktik angewendet! Nämlich mit vorsätzlichen Falschaussagen und – Teilwahrheiten, welche weniger relevant sind als andere.

Mit unseren ziemlich umfassenden Kommentaren, Gegenargumentation und Meinungen (siehe diesen Link) klären wir auf und entpuppen die ARD – als unglaubwürdig und vorsätzlich manipulierend!

Hinter beiden Beispielen stecken vor allem die makroökonomischen Regeriungsziele, ihr Land und die immens grossen nationalen und internationalen Mobilfunklobbies, in der Schweiz oder in Deutschland im internationalen Wettbewerb zum stärksten und attraktivsten digitalen Markt zu machen. Dies spielt übrigens ebenfalls in die Hände der Softwaregiganten, die noch so gerne dabei mitmachen. Auch die Softwareentwickler, Computer- und Gerätehersteller, die Automobilbranche, die Schulmedizin und die Pharmariesen würden gross profitieren (etc.), falls sich das flächendeckende 5G mit erhöhten Grenzwerten und stark ansteigenden Belastungen (gesundheitliche und Stromverbrauch) tatsächlich etablieren kann.

5G darf sich so etablieren; doch nicht aufgezwungen (zumindest nicht überall), nicht schädlich, nicht verschwenderisch (nicht umwelt- oder naturbelastender)!

Im Weiteren – und ebenfalls sehr wichtig: die neuere 5G-Vollzugsempfehlung des Bundes kann schliesslich nicht umgesetzt werden. Denn mit der neuerdings festgelegten durchschnittlichen Strahlenbelastungs-Grenzwertberechnung wird die NISV nicht mehr eingehalten. Plötzlich soll der Worst-case-Belastungswert nicht mehr als Grenzwert gelten. Von einem Tag auf den anderen nicht mehr. Entgegen dem Entscheid des Bundesrats empfiehlt die neue Vollzugshilfe für adaptive 5G-Antennen so – die Zulassung einer stärkeren Strahlenbelastung. An Orten mit empfindlicher Nutzung – wie z.B. in Wohnräumen oder Kindergärten, etc., sollen damit – mittels Korrekturfaktor – neu Spitzenwerte bis zu 16 V/m statt der bis anhin 5 V/m erlaubt sein! Überschneiden sich z.B. 3 Antennen, können sogar Belastungen bis  27.7 V/m auftreten! … . Und zu Recht fordert die Vollzugsempfehlung bessere und transparentere Kontrollsysteme. Stossend ist jedoch, dass der Messtechniker lediglich einen Teil des Signals effektiv messen kann. Er muss daraus theoretisch die maximale Strahlenbelastung berechnen – sich dabei aber blind auf die Betreiber-Angaben abstützen.

Wir sind davon überzeugt, dass 1) der Mobilfunk und das WIFI – wie dazumal beim aufgezwungenen und schädlichen Tabakrauch – nicht mehr überall eingesetzt werden darf. 2) Zudem müssen die Grenzwerte reduziert werden.

Und haben Sie oben schon ausführlich vernommen; oder wissen Sie, 3) dass man mit der hauptsächlichen Verlagerung zum Glasfasernetz sehr viel Strom sparen kann? Somit können die CO2-Ziele schneller erreicht werden.

Winterthur und die Schweiz können hierbei (siehe 1 -3) vorausgehen – und gewinnen!

18. Februar 2021:

Bahnbrechende und sehr erfreuliche Neuigkeiten! Unsere Rekurse gegen die neugeplanten 5G-Antennen an der Technoparkstrasse 2 und Brühlbergstrasse 4 wurden vom Verwaltungsgericht gutgeheissen. Das ist unseres Wissens das erste Urteil, welches die Kritik am «worst case»-Szenario – respektive an der Übergangsregel (adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu behandeln) – bestätigt. Über diesen schönen und wichtigen Erfolg informierten wir am Mittwoch als Erstes sämtliche Winterthurer Printmedien. Der Landbote goutierte es uns mit einer sehr prominenten Schlagzeile und ihrem Bericht auf Seite 3. Und unsere vorangehende Pressemitteilung vom 17. Februar ist hier aufrufbar. Auch unsere Information über die – und Frage zur Nachhaltigkeit sind berechtigt.

Zudem, gerne teilen wir mit Ihnen auch diesen Blick-Artikel: Das grosse 5G-Debakel.
Wir laden Sie dazu ein, ihn – zusammen mit den Leserkommentaren – auf beide Seiten kritisch zu hinterfragen.

Die bestehenden Mobilfunkstrahlengrenzwerte wurden aufgrund des Umweltschutzgesetzes (USG)-Artikel 11 Absatz 2 und der *Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nur aufgrund von „technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbaren“ Argumenten festgelegt – ohne vorgängige, unabhängige und vorsorgliche wissenschaftliche Tests/Abklärungen! Zudem, die ebenfalls schädigenden Pulsationen (siehe Niels Kuster Forschungsarbeit) sind in der NISV zu sehr ausser Acht gelassen.

Wie kann das alles sein?! Der Mobilfunk strahlt (etc.!) zusätzlich zu den natürlichen Belastungen, dringt dabei ohne Wahl in unsere Privat- und Geschäftsräume ein, wirkt auch draussen so auf uns ein (besonders auf empfindlichere Kinder) und dies – sogar flächendeckend und 24 Stunden 7 Tage in der Woche! Wie mit den Medikamenten in der Pharmaindustrie müssten daher pingeligste Langzeitstudien vorgenommen werden, bevor die Mobilfunktechnologien so universal eingesetzt werden dürften!

Erfolge, wie sie jetzt erzielt werden konnten, verdanken wir der finanziellen Unterstützung unserer Gönner bzw. den Spenden vieler besorgter Menschen, sowie der ehrenamtlichen Arbeit unserer Vereinsmitglieder. Um unsere Interessen weiterhin mit Nachdruck vertreten zu können, sind wir auch in Zukunft auf finanziellen sowie personellen Beistand angewiesen. Sollte Sie sich angesprochen fühlen, finden Sie den entsprechenden Kontakt auf unserer Webseite.

Und dies ist gerne unsere Zahlungsverbindung:

Migros Bank AG
8001 Zürich

CH93 0840 1000 0650 6634 0
Smarte Funk und Glasfaser
8400 Winterthur

Zudem, am 5. September und am 4. Juli hatten wir gemeinsam mit der IG Seen (Ohne 5G) einen Marktgassestand.

Die Anlässe benützten wir vor allem um unsere Vereine bekannter zu machen, Unterstützungsbeiträge für unsere wichtigen juristischen Rekurse und Abklärungen zu äufnen, sowie Unterschriften für die «Mobilfunk Haftungsinitiative» und für unsere nationale 5G-Umfrage zu sammeln. Beide Initiativen kamen leider nicht zustande. Doch sie sind als Petitionen auf Bundesebene eingereicht. Beide Initiativevorhaben scheiterten an zu heiklen oder nicht realistischen Punkten. Wir empfinden es als unglücklich, dass die nationalen Vereine „Schutz vor Strahlung“ und „Gigaherz“ dabei nicht vorgängig involviert wurden. Dies verhinderte leider effektivere Inhalte und bessere Chancen.